Bei der Bewertung von Immobilien stehen Sachverständige häufig vor der Herausforderung, dass Gebäude zwar technisch noch relativ jung und in gutem Zustand sind, am Markt jedoch nur eingeschränkt nachgefragt werden. Ein aktueller Bewertungsfall aus dem Landkreis Altötting zeigt anschaulich, wie stark die tatsächliche Nutzbarkeit einer Immobilie den Verkehrswert beeinflussen kann.
Ausgangssituation
Bewertet wurde ein im Jahr 2015 errichteter Hofladen mit Cafébetrieb im Außenbereich einer landwirtschaftlichen Hofstelle. Das Gebäude wurde in Holzständerbauweise errichtet und verfügt über einen Gastraum, eine Küche, Sanitäranlagen sowie einen Terrassenbereich. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Hackschnitzelheizung des benachbarten Wohnhauses.
Obwohl sich das Gebäude baulich in einem insgesamt ordentlichen Zustand befindet, steht es seit mehreren Jahren leer. Die ursprüngliche Nutzung als Hofladen mit Cafébetrieb wurde aufgegeben und eine wirtschaftlich tragfähige Nachnutzung konnte bislang nicht realisiert werden.
Die Herausforderung bei der Wertermittlung
Aus Sicht vieler Eigentümer erscheint zunächst das Baujahr entscheidend. Ein Gebäude aus dem Jahr 2015 müsste schließlich noch einen hohen Wert besitzen.
In der Verkehrswertermittlung reicht die Betrachtung des Gebäudealters jedoch nicht aus. Entscheidend ist vielmehr die Frage:
Was würde ein durchschnittlicher Marktteilnehmer für die Immobilie tatsächlich bezahlen?
Gerade bei Sonderimmobilien wie Hofläden, Hofcafés oder kleinen Gastronomiebetrieben außerhalb geschlossener Ortslagen hängt der Wert maßgeblich von der Verwertbarkeit und der Nachfrage am Markt ab.
Eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit
Ein wesentlicher wertbeeinflussender Faktor war die eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit des Gebäudes.
Das Objekt wurde speziell für den ursprünglichen Betrieb errichtet und verfügt über eine auf diese Nutzung zugeschnittene Grundrissgestaltung. Eine Umnutzung zu Wohnzwecken wäre mit erheblichen baulichen und genehmigungsrechtlichen Unsicherheiten verbunden. Auch alternative gewerbliche Nutzungen kommen aufgrund der Außenbereichslage und der geringen Kundenfrequenz nur eingeschränkt in Betracht.
Der potenzielle Käuferkreis reduziert sich dadurch erheblich.
Leerstand als Marktindikator
Besondere Bedeutung kommt dem bereits seit mehreren Jahren bestehenden Leerstand zu.
Ein langfristiger Leerstand ist häufig ein deutlicher Hinweis darauf, dass die vorhandene Nutzung am Markt nicht mehr ausreichend nachgefragt wird. Aus sachverständiger Sicht stellt dies einen wichtigen Marktindikator dar, der bei der Wertermittlung berücksichtigt werden muss.
Technisch nutzbar bedeutet nicht automatisch wirtschaftlich verwertbar.
Sachwert oder Ertragswert?
Da für vergleichbare Objekte kaum belastbare Miet- oder Pachtverhältnisse vorliegen und die nachhaltige Ertragsfähigkeit nur eingeschränkt beurteilt werden kann, wurde der Verkehrswert vorrangig im Sachwertverfahren ermittelt.
Ergänzend wurde eine Ertragswertberechnung durchgeführt, um die Plausibilität des Ergebnisses zu überprüfen.
Die Gegenüberstellung zeigte deutlich, dass die eingeschränkte Vermietbarkeit und die geringe Marktgängigkeit zu einer spürbaren Reduzierung des wirtschaftlichen Wertes führen.
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
Im Rahmen der Bewertung wurden insbesondere folgende wertbeeinflussende Faktoren berücksichtigt:
- Außenbereichslage innerhalb eines Hofensembles
- eingeschränkte Drittverwendungsfähigkeit
- mehrjähriger Leerstand
- begrenzter Erwerberkreis
- funktionale Abhängigkeit von der bestehenden Hofinfrastruktur
- fehlende gesicherte alternative Nutzungsmöglichkeiten
Diese Faktoren führen regelmäßig dazu, dass der Marktwert deutlich unter dem rein rechnerischen Gebäudesachwert liegen kann.
Fazit
Die Bewertung von Hofläden, Hofcafés und vergleichbaren Sonderimmobilien erfordert eine besonders sorgfältige Betrachtung der tatsächlichen Marktverhältnisse. Nicht das Baujahr oder die ursprünglichen Herstellungskosten bestimmen den Verkehrswert, sondern die Frage, welche Nutzungsmöglichkeiten ein potenzieller Erwerber tatsächlich sieht und welches Risiko er dabei übernimmt.
Gerade bei Objekten mit eingeschränkter Drittverwendbarkeit, langjährigem Leerstand oder besonderer Lage kann der Verkehrswert erheblich von den ursprünglichen Investitionskosten oder Buchwerten abweichen.
Eine fundierte Verkehrswertermittlung schafft hier Transparenz und bildet eine belastbare Grundlage für steuerliche, betriebliche oder private Entscheidungen.
