Das Finanzamt bewertet Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen nach gesetzlichen Verfahren. Liegt der tatsächliche Marktwert niedriger, kann dieser durch ein Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG nachgewiesen werden.
Das kann im Einzelfall zu einer geringeren Steuerbelastung führen.
Ich unterstütze Sie gerne dabei.

