Wertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) wird gemäß § 194 BauGB „durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

1.700 € zzgl. MwSt.

Preisfindung

So genannte Kurzgutachten sind deshalb nur für denjenigen sinnvoll, der innerhalb einer kurzen Zeitspanne eine überschlägige Wertermittlung benötigt, auf deren Grundlage dann Entscheidungen getroffen werden können, ob z.B. überhaupt ein vollständiges Verkehrswert-Gutachten benötigt wird.

1.000 € zzgl. MwSt.

Beratung

Sie beabsichtigen eine Immobilie zu kaufen und wünschen eine fachliche Unterstützung bei Ihrer Entscheidungsfindung? Ich prüfe für Sie den bautechnischen Zustand des Objekts und ermittle Ihnen den angemessenen Kaufpreis der Immobilie. Meine Fachkundige Beratung bewahrt Sie sich vor unangenehmen Überraschungen.

500 € zzgl. MwSt.

Unsere Leistungen

Alle Leistungen
  • Wertgutachten
  • Verkehrswertgutachten zur Ableitung des Verkaufspreises
  • Private und gerichtsfeste Gutachten
  • Kurzgutachten
  • Formularbewertung
  • Gutachten zur Überprüfung des Ankaufspreises
  • Mietwertgutachten
  • Beleihungswertgutachten zur Vorlage bei einer Bank
  • Wertermittlung bei betrieblichen Veränderungen,
  • Verkehrswertgutachten in Scheidungsfällen (Anfangs- und Endwerte in Zugewinnausgleich)
  • Verkehrswertgutachten bei Erbfolgefällen (Erbschaftssteuer)
  • Verkehrswertgutachten bei Schenkungen
  • Wertermittlung von Rechten oder Lasten an Grundstücken
  • Verkehrswertgutachten zur Wertermittlung persönlicher Vermögenswerte
  • Ankaufberatung
  • Baugutachten
  • Bauschadensbewertungen
Unterlagen

Für das Erstellen eines Gutachten Ihrer Immobilie oder eine Beratung in Immobilienfragen ist es umso besser, je lückenloser sämtliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen. Je umfassender die Materialsammlung ist, desto besser können die das Objekt betreffenden Besonderheiten Berücksichtigung finden. Oft befinden sich diese Unterlagen bei den Immobilienakten und brauchen nur zur Einsicht weitergeben werden.

Besonderer Augenmerk wird auf folgende Unterlagen gelegt, die fallweise auch neu bei den Ämtern oder Notaren anzufordern sind:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Lageplan, Flurkarte
  • Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Baugenehmigung, Grundrisszeichnungen
  • Katasterauszug
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • Ertragsaufstellung
  • Wohnflächenberechnung und Kubusberechnungen
  • Kaufverträge, Erbpacht (evtl. Kaufunterlagen ähnlicher Immobilien)
  • Vergleichspreise ähnlicher Grundstücke (auch Mieten aus der Nachbarschaft)
  • Denkmalschutz
  • Nachbarschaftsrechte, Leitungs- und Wegerechte
  • Baulasteintragungen
  • Wasser- und Naturschutzauflagen
  • Erschließungsbeitragsrechnungen
  • Private Rechte oder Belastungen (Immissionen, Pachten, Vorkauf)
  • Unterlagen über durchgeführte Sanierungen, Renovierung, Um- u. Anbau

Sie haben nicht alle Unterlagen parat? Kein Problem – Ich kümmere mich darum!