Warum sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt – und wie Immobilieneigentümer damit Steuern sparen können

Für viele Eigentümer ist eine Immobilie nicht nur Altersvorsorge, sondern auch ein wichtiger steuerlicher Faktor. Was dabei oft unterschätzt wird: Die Nutzungsdauer eines Gebäudes hat erheblichen Einfluss auf die Steuerlast. Genau hier setzt das Restnutzungsdauer-Gutachten an – ein Instrument, das bares Geld wert sein kann.

Abschreibung als zentraler Steuerhebel

Vermietete Immobilien können steuerlich über die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden. In der Praxis wird dabei häufig pauschal von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen – was einer jährlichen Abschreibung von 2 % entspricht.

Das Problem:
Diese pauschale Annahme berücksichtigt nicht den tatsächlichen Zustand eines Gebäudes.

  • Baujahr
  • Bauweise
  • Sanierungsstand
  • technische Ausstattung
  • vorhandene Mängel oder Abnutzungen

All diese Faktoren beeinflussen die reale wirtschaftliche Lebensdauer – und genau hier liegt das ungenutzte Potenzial.


Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt fachlich fundiert, wie lange ein Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten voraussichtlich noch genutzt werden kann.

Dabei wird nicht theoretisch gerechnet, sondern der konkrete Zustand der Immobilie analysiert. Ergebnis ist eine realistische, oft kürzere Restnutzungsdauer als die steuerlich angesetzten 50 Jahre.

Und das hat direkte Auswirkungen auf die Steuer.


Mehr Abschreibung = weniger Steuerlast

Ist die festgestellte Restnutzungsdauer kürzer, kann die jährliche Abschreibung deutlich erhöht werden.

Beispiel:

  • Gebäudewert: 400.000 €
  • Pauschale AfA (50 Jahre):
    → 8.000 € Abschreibung pro Jahr
  • Restnutzungsdauer laut Gutachten: 30 Jahre
    → 13.333 € Abschreibung pro Jahr

Differenz:
👉 über 5.000 € mehr Kosten jährlich
👉 spürbare Steuerersparnis – Jahr für Jahr

Gerade bei höheren Einkommen oder mehreren vermieteten Objekten summiert sich dieser Effekt erheblich.


Anerkennung durch das Finanzamt

Ein qualifiziert erstelltes Restnutzungsdauer-Gutachten wird von den Finanzamt grundsätzlich anerkannt, sofern es:

  • nachvollziehbar aufgebaut ist
  • auf einer objektiven Zustandsbewertung basiert
  • den einschlägigen Bewertungsstandards folgt

Wichtig ist: Nicht jedes Kurzgutachten genügt. Die Qualität und Erfahrung des Gutachters spielen eine entscheidende Rolle.


Für wen ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten besonders sinnvoll?

Ein Gutachten lohnt sich insbesondere für:

  • Eigentümer von Altbauten
  • Immobilien mit Renovierungs- oder Sanierungsstau
  • Kapitalanleger mit hoher steuerlicher Belastung
  • Käufer, die eine Immobilie neu in die Vermietung überführen
  • Eigentümer mit mehreren Objekten im Bestand

Gerade bei älteren Gebäuden liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer häufig deutlich unter den pauschalen Annahmen.


Fazit: Ein Gutachten, das sich rechnet

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist kein theoretisches Papier, sondern ein konkretes Steuersparinstrument. Es schafft Transparenz, ist rechtssicher umsetzbar und kann die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie nachhaltig verbessern.

Wer seine Immobilie nicht nur besitzt, sondern strategisch nutzt, sollte dieses Potenzial kennen – und prüfen lassen.

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