Neue EH-55-Förderung der KfW: Was Eigentümer, Käufer und Investoren jetzt wissen sollten

Der Neubau steht seit Jahren unter Druck: gestiegene Baukosten, hohe Finanzierungskosten und strenge energetische Anforderungen haben viele Projekte wirtschaftlich ins Wanken gebracht. Genau hier setzt die seit Dezember 2025 wieder verfügbare, befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ im KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) an. Seit dem 2. März 2026 wurden die Konditionen zudem nochmals verbessert; laut KfW ist nun ein Signalzinssatz ab 1 % effektivem Jahreszins möglich.

Was ist die „neue“ EH-55-Förderung überhaupt?

Wichtig ist zunächst die Einordnung: Es handelt sich nicht um die frühere breite EH-55-Förderung, wie viele sie noch aus den Jahren vor 2022 kennen. Die aktuelle Lösung ist eine zeitlich befristete Förderstufe innerhalb des Programms „Klimafreundlicher Neubau“. Gefördert werden der Neubau und der Erstkauf klima- bzw. energieeffizienter Wohngebäude in Deutschland. Die KfW nennt ausdrücklich als Ziel, den Neubau wieder anzuschieben und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

Für die Jahre 2025 und 2026 stehen dafür laut KfW insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Gleichzeitig weist die KfW darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht und kein Rechtsanspruch besteht.

Welche Voraussetzungen gelten?

Ein Gebäude erreicht die Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“, wenn es die Anforderungen an ein EH 55 erfüllt, nicht mit Öl oder Gas beheizt wird und zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt; bei genehmigungsfreien Vorhaben muss die zuständige Behörde Kenntnis erlangt haben und mit der Ausführung darf begonnen werden.

Besonders praxisrelevant: Für EH 55 sind laut KfW ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zulässig; fossile Energieträger sind ausgeschlossen. Anders als in anderen KFN-Förderstufen ist bei EH 55 weder eine Lebenszyklusanalyse (LCA) noch eine QNG-Zertifizierung erforderlich. Genau das macht die Förderstufe für viele bereits geplante Projekte deutlich einfacher zugänglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die KfW fördert EH 55 im Rahmen der Programme 297 (private Selbstnutzung) und 298 (sonstige Antragsteller, etwa Investoren oder Vermieter). Für die Stufe Effizienzhaus 55 – Wohngebäude beträgt der mögliche Förderkredit bis zu 100.000 Euro je Wohnung. Nur bei der höheren Stufe Effizienzhaus 40 mit QNG steigt der Kreditbetrag auf bis zu 150.000 Euro je Wohnung.

Die aktuellen Konditionen wurden zum 2. März 2026 verbessert. Nach der KfW-Pressemitteilung ist für die befristete EH-55-Förderung ein Signalzinssatz ab 1 % effektivem Jahreszins möglich, bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung.

Wer kann den Kredit beantragen?

Der Kreis der Antragsberechtigten ist weit. Gefördert werden laut KfW unter anderem Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen, Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften, soziale Organisationen sowie weitere private und öffentliche Investoren. Das macht die Förderstufe sowohl für Selbstnutzer als auch für Bauträger, Bestandshalter und institutionelle Marktteilnehmer interessant.

Was ist bei der Antragstellung besonders wichtig?

In der Praxis scheitern Förderungen oft nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Die KfW verlangt, dass der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird. Bei EH 55 gilt zusätzlich: Lieferungs- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge dürfen erst ab dem 16.12.2025 geschlossen worden sein; eine rückwirkende Förderung bereits früher geschlossener Verträge ist nicht zulässig. Bei Kaufverträgen darf außerdem die erste Kaufpreiszahlung erst nach Antragseingang erfolgen.

Aus Bewertungssicht ist das ein zentraler Punkt: Förderfähigkeit ist nicht nur eine Frage des energetischen Standards, sondern auch des korrekten zeitlichen Ablaufs. Wer zu früh vertraglich bindend handelt, kann die Finanzierungschance unter Umständen verlieren.

Warum ist die EH-55-Förderung auch für die Immobilienbewertung relevant?

Für die Immobilienbewertung ist die neue EH-55-Förderung vor allem deshalb interessant, weil sie die Wirtschaftlichkeit von Neubauprojekten beeinflussen kann. Günstigere Finanzierungskosten verbessern die Kalkulation, können geplante Projekte wieder aktivieren und wirken sich mittelbar auf Investitionsbereitschaft, Marktgängigkeit und Preisvorstellungen aus. Gleichzeitig bleibt zu beachten, dass ein Förderkredit nicht automatisch zu einem höheren Verkehrswert führt. Entscheidend ist vielmehr, ob die Förderung nachhaltig die Ertragskraft, Nachfrage oder Veräußerbarkeit des Objekts verbessert.

Gerade bei Projektentwicklungen, Mehrfamilienhäusern oder dem Erstverkauf von Neubauwohnungen lohnt sich deshalb ein genauer Blick: Ein förderfähiges EH-55-Projekt kann am Markt einen Finanzierungsvorteil besitzen, der die Vermarktung unterstützt. Für die Wertermittlung ersetzt das jedoch nicht die klassische Analyse von Lage, Bauqualität, Energieeffizienz, Drittverwendungsfähigkeit und erzielbaren Mieten bzw. Kaufpreisen.

Mein Fazit

Die neue EH-55-Förderung der KfW ist ein wichtiges Signal für den Neubau. Sie ist schlanker als frühere Programme, weil sie ohne LCA- und QNG-Nachweis auskommt, und sie kann durch den derzeit möglichen Signalzinssatz ab 1 % die Finanzierung deutlich erleichtern. Gleichzeitig ist sie befristet, an Bundesmittel gebunden und setzt einen sauberen Antragszeitpunkt sowie eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien voraus.

Für Eigentümer, Käufer und Investoren gilt daher: Wer einen Neubau oder Erstkauf plant, sollte frühzeitig prüfen lassen, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Für die Immobilienbewertung bleibt die Förderung ein wirtschaftlich relevanter Faktor — aber eben einer, der immer im Gesamtzusammenhang des Objekts und des Marktes zu bewerten ist.