Die Bundesregierung plant, das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) umzubenennen und in ein sogenanntes Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu überführen. Diese Änderung ist Teil des Koalitionsvertrags und soll im Rahmen einer Gesetzesnovelle umgesetzt werden.geb-info.de+1
Offiziell soll das GEG „abgeschafft“ und durch das GMG ersetzt werden. Doch nach aktuellem Stand sind darin keine grundlegenden inhaltlichen Änderungen beschlossen worden – vielmehr geht es aktuell vor allem um den Namen und einen neuen Zeitplan für die Reform.Nachhaltiges Zuhause+1
🔹 Neuer Name, altbekannte Inhalte:
Der Titel „Gebäudemodernisierungsgesetz“ soll künftig die bisherigen Regelungen des GEG ersetzen. Inhaltlich ist bislang jedoch noch nichts Grundlegendes entschieden, abgesehen von der Umbenennung. Bis Ende Januar 2026 wollen Bundestagsfraktionen und zuständige Ministerinnen Eckpunkte für das neue Gesetz vorlegen, auf deren Basis dann ein Kabinettsentwurf entsteht.geb-info.de+1
🔹 Kritik aus Verbänden und Politik:
Branchenverbände wie der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) äußern sich enttäuscht darüber, dass bislang nur ein neuer Titel und Zeitplan feststehen, aber keine klaren Inhalte. Sie fordern, dass zentrale Elemente des bisherigen GEG erhalten bleiben, damit Investitions- und Planungssicherheit bestehen bleibt.geb-info.de
🔹 Was bleibt unklar:
Der wichtigste Streitpunkt ist weiterhin, wie streng Vorgaben zu erneuerbaren Energien bei Heizungen ausgestaltet werden sollen. Aktuell sieht das Gesetz vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen – eine Vorgabe, die in der Koalition umstritten ist. Es ist noch offen, ob diese Regelung im GMG abgeschwächt, modifiziert oder beibehalten wird.Nachhaltiges Zuhause+1
🔹 Planungssicherheit fehlt:
Da die Eckpunkte der Reform verschoben wurden, können Bauwirtschaft, Handwerk und Hauseigentümer derzeit noch keine verlässlichen Aussagen zu Standards, Förderungen oder Fristen treffen. Die Unklarheit hemmt Investitionen und Entscheidungen.Meistertipp.de
💡 Fazit:
Die Bundesregierung möchte das GEG in ein „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)“ überführen und damit „abschaffen“. Tatsächlich handelt es sich bisher aber vor allem um eine Umbenennung und eine Neuordnung des Gesetzgebungsverfahrens – eine inhaltliche Reform steht noch aus und ist derzeit noch weitgehend offen
