Der zeitaufwändigste Teil bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist die vollständige und richtige Tatsachenfeststellung und deren Dokumentation. Die ersten Seiten eines Gutachtens, in denen „nur“ der Sachverhalt dargelegt wird, sind nicht zu unterschätzen. Vor allem für Drittverwender von Gutachten ist es unabdingbar, dass alle Wertansätze nachvollziehbar und nachprüfbar begründet sind.
So genannte Kurzgutachten sind deshalb nur für denjenigen sinnvoll, der innerhalb einer kurzen Zeitspanne eine überschlägige Wertermittlung benötigt, auf deren Grundlage dann Entscheidungen getroffen werden können, ob z.B. überhaupt ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigt wird.
Kurzgutachten umfassen lediglich eine Sach- und Ertragswertermittlung. Auf eine Bau- und Boden- und Lagebeschreibung wird auftragsgemäß verzichtet. Die Bewertung von Bauschäden sowie von Baulasten oder Grundbucheintragungen in Abt. II oder sonstigen Anomalien kann sich aufgrund ihrer Komplexität ebenfalls nicht in einem Kurzgutachten niederschlagen.
Gerne erstelle ich Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot über ein Kurzgutachten für Ihren Bedarf.